Allgemeine Verkaufsbedingungen

§ 1 Geltung

  1. Diese Verkaufsbedingungen gelten ausschließlich. Abweichende oder entgegenstehende Bedingungen werden von uns nicht anerkannt, sofern wir diesen nicht ausdrücklich schriftlich zugestimmt haben.
  2. Diese Verkaufsbedingungen gelten auch für alle zukünftigen Geschäfte zwischen den Parteien sowie auch dann, wenn wir in Kenntnis abweichender oder entgegenstehender Bedingungen die Lieferung der Ware durchführen.

 

§ 2 Produkteigenschaften

  1. Alle Muster, Proben und Analysedaten geben unverbindliche Anhaltspunkte für die durchschnittliche Beschaffenheit der Ware. Die Angaben befreien den Käufer wegen der Vielzahl möglicher Einflüsse bei der Verarbeitung und Anwendung nicht von eigenen Prüfungen und Versuchen. Die Verantwortung dafür, dass die Ware für den von dem Käufer vorgesehenen Einsatzzweck geeignet und die Produktdaten hierfür ausreichend sind, obliegt dem Käufer.
  2. Bestimmte Eigenschaften gelten nur dann als zugesichert, wenn der Verkäufer entsprechende Erklärungen ausdrücklich und schriftlich abgibt; Garantien jeglicher Art werden nicht übernommen. Verwendungsvorschläge begründen keine Zusicherung der Eignung für den entsprechenden Einsatzzweck.
  3. Die Einhaltung gesetzlicher Bestimmungen und die Einholung etwaiger behördlicher Genehmigungen für den von dem Käufer vorgesehenen Einsatzzweck liegen ebenso in der Verantwortung des Käufers wie die Berücksichtigung etwaiger Rechte Dritter. Die Ware ist nur für die gewerbsmäßige Herstellung von Kerzen bestimmt und darf nicht an private Endverbraucher gelangen.

 

§ 3 Preise, Zahlung

  1. Unsere Preise verstehen sich ab Werk, zuzüglich der jeweiligen gesetzlichen Umsatzsteuer.
  2. Der Kaufpreis ist innerhalb von 30 Tagen ab Rechnungsstellung netto zur Zahlung fällig. Nach Fälligkeit werden Verzugszinsen in Höhe von 8% über dem jeweiligen Basiszinssatz p. a. berechnet. Die Geltendmachung eines weitergehenden Verzugsschadens behalten wir uns vor.

 

§ 4 Aufrechnung, Zurückbehaltung 

Der Käufer ist zur Aufrechnung nur berechtigt, insoweit seine Gegenansprüche unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind. Zur Geltendmachung von Zurückbehaltungsrechten ist der Käufer nur aufgrund von Gegenansprüchen aus dem gleichen Vertragsverhältnis berechtigt.

 

§ 5 Lieferung

  1. Lieferung setzt die fristgerechte und ordnungsgemäße Erfüllung der Verpflichtungen des Käufers voraus. Die Einrede des nicht erfüllten Vertrages bleibt vorbehalten.
  2. Bei Annahmeverzug oder sonstiger schuldhafter Verletzung von Mitwirkungspflichten seitens des Käufers sind wir berechtigt, den Ersatz des daraus entstehenden Schadens, einschließlich etwaiger Mehraufwendungen, zu verlangen. Weitergehende Ansprüche bleiben vorbehalten. Die Gefahr des zufälligen Untergangs oder der zufälligen Verschlechterung der Ware geht in diesem Fall mit dem Zeitpunkt des Annahmeverzugs oder der sonstigen Verletzung von Mitwirkungspflichten auf den Käufer über.

 

§ 6 Gefahrübergang, Versendung 

Bei Versendung der Ware auf Wunsch des Käufers geht die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Ware im Zeitpunkt der Absendung auf den Käufer über.

 

§ 7 Eigentumsvorbehalt

  1. Bis zum vollständigen Eingang aller Zahlungen verbleibt die Ware in unserem Eigentum. Bei Vertragsverletzungen des Käufers, einschließlich Zahlungsverzug, sind wir berechtigt, die Ware zurückzunehmen.
  2. Der Käufer hat die Ware pfleglich zu behandeln und angemessen zu versichern.
  3. Soweit der Kaufpreis nicht vollständig bezahlt ist, hat der Käufer uns unverzüglich schriftlich davon in Kenntnis zu setzen, wenn die Ware mit Rechten Dritter belastet oder sonstigen Eingriffen Dritter ausgesetzt wird.
  4. Der Käufer ist zur Weiterveräußerung der unter Eigentumsvorbehalt stehenden Ware im gewöhnlichen Geschäftsverkehr berechtigt. In diesem Falle tritt er jedoch bereits jetzt alle Forderungen aus einer solchen Weiterveräußerung, gleich ob diese vor oder nach einer evtl. Verarbeitung der unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Ware erfolgt, an uns ab. Unbesehen unserer Befugnis, die Forderung selbst einzuziehen, bleibt der Käufer auch nach der Abtretung zum Einzug der Forderung ermächtigt. In diesem Zusammenhang verpflichten wir uns, die Forderung nicht einzuziehen, solange und soweit der Käufer seinen Zahlungsverpflichtungen nachkommt, kein Antrag auf Eröffnung eines Insolvenz- oder ähnlichen Verfahrens gestellt ist und keine Zahlungseinstellung vorliegt.
  5. Insoweit die oben genannten Sicherheiten die zu sichernden Forderungen um mehr als 10% übersteigen, sind wir verpflichtet, die Sicherheiten nach unserer Auswahl auf Verlangen des Käufers freizugeben.

 

§ 8 Gewährleistung

  1. Voraussetzung für jegliche Gewährleistungsrechte des Käufers ist dessen ordnungsgemäße Erfüllung aller nach § 377 HGB geschuldeten Untersuchungs- und Rügeobliegenheiten. Der Käufer ist insbesondere verpflichtet, die empfangene Ware unverzüglich nach deren Eingang – erforderlichenfalls durch Verarbeitung einer Probe – zu prüfen, ob sie einwandfrei und für den vorgesehenen Einsatzzweck geeignet ist. Insbesondere sind Farben auf die exakte Farbnuancierung zu überprüfen, da unterschiedliche Wachsmassen auch unterschiedliche Farbnuancen ergeben. Das Brennverhalten ist ebenfalls zu testen, da jede Farbe ihren eigenen chemischen Charakter besitzt und dadurch auch ein unterschiedliches, besseres oder schlechteres Brennverhalten zeigt. Beanstandungen sind dem Verkäufer spätestens zwei Wochen nach Eingang der Ware schriftlich mitzuteilen.
  2. Gewährleistungsansprüche können innerhalb von 12 Monaten nach Gefahrübergang geltend gemacht werden.
  3. Bei Mängeln der Ware hat der Käufer ein Recht auf Nacherfüllung in Form der Mangelbeseitigung oder Lieferung einer mangelfreien Sache. Bei Fehlschlagen der Nacherfüllung ist der Käufer berechtigt, den Kaufpreis zu mindern oder vom Vertrag zurückzutreten.

 

§ 9 Haftung

  1. Im Falle von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit unsererseits oder von Seiten unserer Vertreter oder Erfüllungsgehilfen haften wir nach den gesetzlichen Regeln; ebenso bei schuldhafter Verletzung von wesentlichen Vertragspflichten. Soweit keine vorsätzliche Vertragsverletzung vorliegt, ist unsere Schadensersatzhaftung auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt.
  2. Die Haftung wegen schuldhafter Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleiben unberührt.
  3. Soweit vorstehend nicht ausdrücklich anders geregelt, ist unsere Haftung ausgeschlossen.

 

§ 10 Anwendbares Recht, Gerichtsstand, Übersetzung

  1. Diese Verkaufsbedingungen unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland (unter Ausschluss des UN-Kaufrechts).
  2. Erfüllungsort sowie ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist Saarbrücken, Deutschland.
  3. Im Falle von Abweichungen zwischen der deutschen und der englischen Fassung gilt die deutsche Fassung dieser Verkaufsbedingungen.

 

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